Erleben Sie oder ein Arbeitskollege / eine Arbeitskollegin am Arbeitsplatz eine Überforderung, Überlastung, ein Mobbing oder eine andere psychische Belastung, dann können Sie sich dagegen wehren.
Auch anonym.
Das Arbeitsschutzgesetz in Deutschland fordert von jedem Arbeitgeber, dass er gemeldete psychische Belastungen berücksichtigt und Abhilfe schafft. Dazu muss er nach dem Eingang einer Überlastungsanzeige die gesetzlich verlangte psychische Gefährdungsbeurteilung nachweislich durchführen. Für den Arbeitnehmer dürfen sich daraus keine Nachteile ergeben.
Die Aufsichtsbehörden haben den Auftrag, dies zu kontrollieren und Strafen zu verhängen, wenn der Arbeitgeber nicht handelt.
Kommt der Arbeitgeber seiner Pflicht nicht nach, handelt er grob fahrlässig und haftet bei einem Unfall am Arbeitsplatz, im Homeoffice oder auf dem Weg zum Arbeitsplatz. Er kann dann zur Verantwortung gezogen werden.